Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Auch eine „Kurzarbeit Null“ ist möglich – dies dürfte beispielsweise derzeit für Berliner Gastronomen relevant sein.
Aktuelles Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Corona Krise
wichtige Links zu den derzeit besonders aktuellen Fragen rund um die Corona Krise
Gehalt in Zeiten der Corona-Krise
Rechtssicherheit bei Gehaltszahlung Gehalt in Zeiten der Corona-Krise - dieses Thema wirft Fragen auf. Viele Medien und auch das Bundesarbeitsministerium haben aus aktuellem Anlass FAQs zum Thema „Coronavirus und Arbeitsrecht“ veröffentlicht. Dabei vermitteln diese...
Verjährung bei §266a StGB
Bis zu 40 Jahre und 11 Monate kann es nach noch h.M. dauern, bis Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB verjähren. Doch jetzt besteht berechtigte Hoffnung, dass sich dies endgültig ändert.
Crowdworking oder Scheinselbständigkeit 4.0?
Das Crowdworking wie auch andere Erscheinungsformen der Arbeit 4.0 zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass die Grenzen zwischen fremdbestimmter Arbeit und selbstbestimmter Tätigkeit in besonderem Maße verschwimmen. Dass hier weder Gesetz noch die bisherige Rechtsprechung eine rechtssichere Handhabung ermöglichen, wird auch an den genannten Entscheidungen deutlich.