Kurzarbeit und das Geld in der Krise

Aktuelles Arbeitsrecht
1. Oktober 2020

Kurzarbeit in Zeiten des Corona

Kurzarbeit und das Geld in der Krise. Dieses Thema ist aktuell und betrifft fast alle. Veranstaltungsverbote, vorübergehende Schließung von Gastronomiebetrieben, unterbrochene Lieferketten wegen des shutdown in China. Die Gefahren der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsplätze liegen auf der Hand. In der vergangenen Woche ist der Gesetzgeber aktiv geworden und hat unter anderem Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.Mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ wurde die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung vorübergehend die Bedingungen des Kurzarbeitergeldes zu lockern. Die Pressemitteilungen und öffentlichen Äußerungen der Minister lassen erwarten, dass die Bundesregierung von dieser Ermächtigung umgehend Gebrauch machen wird. Zumindest ist dieses zu erwarten.

Wann besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein Kurzarbeitergeld. Sie merken, dass Thema Kurzarbeit und das Geld in der Krise betrifft wirklich jeden. Wann besteht aber genau ein Anspruch:

    • wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt
    • die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
    • der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist (§ 96 SGB III). Hier gelangen Sie zur Norm des § 96 SGB III.

Was ändert sich bei Kurzarbeit in Corona?

Künftig soll schon dann ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Zudem soll – in Betrieben, in denen das aufgrund Betriebsvereinbarung oder kraft Arbeits- oder Tarifvertrags rechtlich möglich ist – anders als bisher kein Aufbau von Minusstunden mehr erforderlich sein. Kurzarbeit und das Geld in der Krise betrifft nicht nur fest angestellte Mitarbeiter. Auch für Leiharbeitnehmer soll es künftig Kurzarbeitergeld geben. Schließlich soll die Bundesagentur für Arbeit auch die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Ab wann die Änderungen greifen, ist noch unklar. Angesichts der Eile, mit der man das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht hat, dürfte sich die Regierung allerdings auch bei der Verordnung beeilen. Wir können Sie bei konkreten Fragen zu Kurzarbeit und das Geld in der Krise persönlich, telefonisch oder auch per Mail gerne direkt beraten. Benötigen Sie weitere Informationen zu Corona im Bereich Arbeitsrecht?

Kurzarbeit und das Geld in der Krise – bitte beachten?

Kurzarbeitergeld ist zu beantragen. Den Antrag kann der Arbeitgeber auf der Website der Bundesagentur für Arbeit online stellen, diese soll umgehend entscheiden. Wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Anordnung von Kurzarbeit nicht kraft Gesetzes besteht. Hierzu bedarf es entweder einer kollektivrechtlichen oder einer arbeitsvertraglichen Regelung. Auch die Zustimmung des – sofern vorhanden – Betriebsrats ist erforderlich. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Auch eine „Kurzarbeit Null“ ist möglich – dies dürfte beispielsweise derzeit für Berliner Gastronomen relevant sein. Gegenüber einer „vorsorglichen Kündigung“ aller Mitarbeiter, wie sie ebenfalls in Berlin dieser Tage erfolgt sein soll, scheint das Kurzarbeitergeld jedenfalls die bessere Alternative zu sein – abgesehen davon, dass derartige Kündigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam sind. Über die weitere Entwicklung im Arbeitsrecht werden wir berichten, wenn es um Kurzarbeit und das Geld in der Krise geht.

 

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