Arbeitsrecht

Wir vertreten und beraten im Arbeitsrecht bundesweit mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.
Das Ziel unserer Arbeit und Beratung ist eine wirtschaftlich sinnvolle und bestmögliche Umsetzung der Interessen unserer Mandanten.

Wegen der Vielzahl unvollständiger gesetzlicher Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich ständig weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung – nicht nur des BAG – erforderlich.

Diesem Anspruch werden wir durch entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gerecht.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Abmahnungen, Zeugnissen
  • beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
  • Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Gestaltung bei Zeitarbeit und Personalvermittlung
  • Beratung und Gestaltung bei Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt
  • Auseinandersetzungen und Schulungen zum Antidiskriminierungsrecht (AGG)
  • Begleiten und Führen von Verhandlungen mit den betrieblichen Gremien