Steuerstrafrecht

Die steuerstrafrechtliche Vertretung erfordert besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Strafrecht als auch und im Steuerrecht. Sie stellt hohe Anforderungen an die Sorgfalt und Umsicht wegen der in beiden Rechtsgebieten geltenden besonderen Gegebenheiten.

Die Komplexität des Steuerrechts wächst sich an, während dessen Einhaltung durch stetig verschärfte Regelungen des Steuerrechts sichergestellt werden soll. Die aktuelle politische Diskussion dokumentiert ein deutlich gewandeltes Bewusstsein für die Strafbarkeit und die Strafwürdigkeit der Steuerhinterziehung. Während früher Steuervergehen vielfach noch als Kavaliersdelikt empfunden wurden, wird heute auch in der allgemeinen Öffentlichkeit mehrheitlich die Steuerhinterziehung als strafbares Unrecht verurteilt. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, in deren Fokus Privatpersonen und Unternehmen geraten. Haben die Ermittlungsbehörden, also die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit erst einmal aufgenommen, steht viel auf dem Spiel. Neben empfindlichen Strafen drohen etwa auch erhebliche Steuernachzahlungen und weitere Vermögensfolgen. Wir vertreten Sie und übernehmen die Verteidigung, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren oder einer Hauptverhandlung kommt. Ist die Steuerhinterziehung noch unentdeckt, unterstützen wir Sie bei der Selbstanzeige.
Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen und ihre Organe sowie deren Berater. Schon im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens sind die Risiken einer Bestrafung und die Auswirkungen für das Vermögen zu ermitteln.

In Zusammenarbeit mit den externen Steuerberatern unserer Mandanten oder mit unseren Kooperationspartnern vereinen wir die erforderlichen Qualifikationen und langjährige praktische Kenntnisse.

Sedlatzek Rechtsanwälte ist ein kompetenter Ansprechpartner für:

  • die Beratung im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung
  • die Verteidigung in Strafsachen wegen Steuerhinterziehung und / oder Steuerverkürzung
  • Verteidigung in Umsatzsteuer- und Zollhinterziehungsverfahren
  • steuerliche Behandlung von Schmiergeldern (korruptionsvorwürfe und ihre steuerstrafrechtlichen Folgen)
  • nicht erklärte Kapitaleinkünfte oder Schwarzgeld im Ausland
  • steuerrechtliche Gutachten
  • Rechtsmittel gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Arrest und Verfall