Beratung – Vertretung – Verteidigung
Wir vertreten, beraten und verteidigen bundesweit mittelständische Unternehmen und Konzerne, sowie Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.
Das Ziel unserer Arbeit und Beratung ist eine wirtschaftlich sinnvolle und bestmögliche Umsetzung der Interessen unserer Mandanten.
Wegen der Vielzahl unvollständiger und sich ständig ändernder gesetzlicher Regelungen ist für eine erfolgreiche Beratung, Vertretung und Verteidigung eine genaue Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtsprechung erforderlich.
Diesem Anspruch werden wir durch entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung gerecht.
UNSERE KOMPETENZEN
ARBEITSRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Wirtschaftliches Handeln ist immer auch Risikomanagement. Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle im Bereich der Wirtschaft verankerten Strafvorschriften und definiert zugleich das Umfeld dieser unternehmerischen Risiken.
ARBEITSSTRAFRECHT
Das Arbeitsstrafrecht stellt einen komplexen Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts dar. Die arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften sind an der Schnittstelle zum individuellen Arbeitsrecht.
ARBEITSRECHTLICHE COMPLIANCE
STEUERSTRAFRECHT
Die steuerstrafrechtliche Vertretung erfordert besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht.
Referenzen
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