§266a StGB und das Ende der Unverjährbarkeit Verjährung bei §266a StGB. Was ist damit genau gemeint? Bis zu 40 Jahre und 11 Monate kann es nach h.M. dauern, bis Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB verjähren. Es ist gar von „faktischer Unverjährbarkeit“ und...
Die digitale Revolution macht auch vor dem Arbeitsleben nicht Halt. Im rechtlichen Kontext wird oft von „Arbeit 4.0“ gesprochen. Ein Phänomen dieser Arbeit 4.0 ist das sogenannte „Crowdworking“. Dabei lagern Unternehmen Aufgaben an die „Crowd“ aus. Typischerweise...
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