GESELLSCHAFTSRECHT

Wir vertreten und beraten Sie gesellschaftsrechtlich in ihrer Eigenschaft als Mitglied eines Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsorgans oder als Gesellschafter einer Gesellschaft beliebiger Rechtsform.

Unsere Tätigkeit ist hierbei darauf gerichtet, Ihnen bei der Verfolgung Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzungen effizient und praxisorientiert rechtliche Unterstützung zu bieten.

Stetig verschärfte Haftungsvorschriften beschränken den Spielraum für unternehmerische Entscheidungen. Rechtliche Anforderungen erweitern Überwachungspflichten der Mitglieder von Aufsichtsorganen. Die Beachtung und Umsetzung dieser Pflichten im Rahmen der Compliance beeinflusst über das Rating die Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung.

Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit und in Zusammenarbeit mit im Einzelfall ausgewählten Netzwerkpartnern auch international bei der Gründung, Umwandlung oder Beendigung ihrer Gesellschaften, bei Kapitalmaßnahmen und der Erstellung oder Überarbeitung der Regelungswerke für Leitungs – und Aufsichtsorgane, insbesondere bei:

  • der Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • der Errichtung, dem Kauf – und Verkauf von Gesellschaften
  • der Änderung der Rechtsform bestehender Unternehmen (Umwandlungen)
  • der Gestaltung und Änderung der Statuten von Leitungs – und Aufsichtsgremien
  • der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung
  • Streitigkeiten zwischen Organen und Organmitgliedern von Gesellschaften.

Emergency Cases

Unsere NOTFALLNUMMER:

0178-5388650

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Auf besonderen Wunsch vereinbaren wir auch gerne einen Termin außerhalb der Bürozeiten.

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